Dienstag, den 05. Mai 2009 um 10:18 Uhr

Warnhinweise

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Berlin/Brüssel/Hamm, 7 Februar 2006 (Sperrfrist 12.30 Uhr)


Warnhinweise wirken – Gesundheitsinformationen auf alkoholischen Getränken

Was für Tabak gilt, könnte künftig auch für alkoholische Getränke gelten: Warnhinweise, die auf die gesundheitlichen Gefahren des Alkoholkonsums hinweisen, könnten auf alkoholischen Getränken prangen. Untersuchungen aus Kanada und den USA zeigen, dass z.B. Warnhinweise – gerichtet an schwangere Frauen – ihre Wirkung nicht verfehlen. Frankreich folgt diesem Beispiel und plant eine entsprechende gesetzliche Regelung umzusetzen, die schwangere Frauen über die Konsequenzen des Alkoholkonsums informieren soll. Auch Deutschland verfügt über Erfahrungen: Alkopops müssen seit 2004 deutlich mit Warnhinweisen versehen werden, dass für unter 18-Jährige ein Abgabeverbot besteht. 17% der 12- bis 17-Jährigen gaben an, dass die Information auf den Flaschen sie vom Kauf abgehalten hätte.

Verbraucherschützer weisen immer wieder darauf hin: Es ist ein fundamentales Recht aller Bürger, über Produkte, die sie konsumieren, ausführlich informiert zu werden. Experten fordern deshalb seit langem, Warnhinweise auf alkoholische Getränke zu drucken. Alkohol ist, ähnlich wie Tabak, kein normales Konsumgut, sondern gleichzeitig ein Suchtmittel. Insbesondere für Schwangere sind diese Informationen wichtig, da wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass auch moderater und unregelmäßiger Alkoholkonsum in der Schwangerschaft das Risiko von Fehlgeburten und/oder Missbildungen um ein Mehrfaches erhöht. Regelmäßiger schädlicher Alkoholkonsum birgt die Gefahr einer Alkoholembryopathie.

„Vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Gefahren durch Alkohol sollten insbesondere schwangere Frauen durch entsprechende Hinweise auf den Flaschen informiert werden. Bei Medikamenten und Tabak wird dies auch nicht in Frage gestellt“, resümiert Peter Anderson, Suchtexperte aus Dänemark.

Die Regierung in Frankreich prüft derzeit, in welcher Form Warnhinweise auf alkoholischen Getränken für schwangere Frauen abgedruckt werden können. Französische Gesundheitspolitiker setzten bereits durch, dass allgemeine Warnhinweise auf jeder Alkoholwerbung prangen. Auch auf europäischer Ebene werden entsprechende Initiativen diskutiert.

„Durch Einbindung in eine massenkommunikative Aufklärungskampagne kann die Effektivität von Warnhinweisen noch erhöht werden. Auch hier gibt es Beispiele aus der Tabakkontrolle“, stellt Peter Anderson heraus.

Quelle: Internet-Auftritt der DHS: www.dhs.de

Zuletzt geändert am: Mittwoch, den 28. Oktober 2009 um 17:22 Uhr
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