Während die GEZ Gebühren für ältere Menschen, die noch die Zeit vor dem Privatfernsehen kennen, so selbstverständlich sind wie die Entrichtung der Mehrwertsteuer, tut sich bei vielen immer häufiger die Frage auf, wozu sie überhaupt Gebühren für den so genannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen müssen.
Die von offizieller Seite gelieferten Begründungen sind vielfältig und nachvollziehbar. Die Privatsender müssen zur Sicherung ihres Überlebens Geld durch Werbung verdienen. Sie verdienen sie umso mehr, je höher ihre Einschaltquoten sind. Für die Programmgestaltung sind also nicht die Programminhalte von Bedeutung, sondern ausschließlich deren Popularität bei den Konsumenten. Die öffentlich-rechtlichen Sender bestreiten für sich diese Ausschließlichkeit und weisen auf ihren Auftrag hin, der auch in der Vermittlung von Informationen und kulturellen Inhalten liegt. Nur zu einem geringen Teil werden die Einnahmen aus Werbung erzielt, der größte Teil stammt aus den Gebühren, die fast jeder Bürger an die GEZ bezahlt.
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Konsequent wäre es da natürlich, auf jegliche Werbung zu verzichten. Dies wird aber nicht getan, vielmehr wird die Sendezeit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen skrupellos sogar an solche Unternehmen verkauft, die für nachgewiesen schädliche und gefährliche Produkte werben. Früher war dies noch für Tabakprodukte der Fall. Aber während die Werbung für Zigaretten und Zigarren von den Bildschirmen verschwunden ist, wird immer noch auch von den öffentlichen Sendeanstalten für das Suchtmittel Alkohol geworben.
GEZ Gebühren trotz Werbefinanzierungen?
Hierbei beschränken sich die GEZ-finanzierten Sender keineswegs auf das Product-Placement, mit dem alkoholische Getränke bei Sportveranstaltungen, aber auch bei den vermeintlich anspruchsvollen Talkshows und in ausufernder Weise bei Kochsendungen mehr oder weniger indirekt beworben werden. Selbst nach der angeblich werbefreien Zeit nach 20 Uhr scheuen sich die GEZ-Sender nicht, insbesondere zwischen Sendungen mit hoher Einschaltquote einen Spot mit Alkoholwerbung zu schalten.
Durch dieses Vorgehen verletzen sie nicht nur in eklatanter Weise ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag, sondern tragen dazu bei, dass sich die Zahl von mehr als 70.000 Toten, die durch den Konsum von Alkohol in Deutschland pro Jahr zu beklagen sind, nicht verringert. Das Empfinden der Normalität gegenüber der Droge Alkohol, das in der Gesellschaft vorherrschend ist, wird durch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten noch befördert.
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Überspitzt ausgedrückt tragen die GEZ-Gebühren dazu bei, dass der Alkoholmissbrauch gesteigert wird, denn nur darin liegt der Sinn einer Werbung. Nicht nur im Hinblick auf die enormen Folgekosten, die die Gesellschaft durch den Missbrauch alkoholischer Getränke zu tragen hat, sondern auch wegen des immensen Leids, das diese heute allzeit verfügbare Droge verursacht, sollte die Alkoholwerbung im öffentlichen Fernsehen unterlassen werden.
Es ist nicht einsehbar, dass durch Gebührenzahlungen, denen sich der Verbraucher genau so wenig entziehen kann wie der Entrichtung von Steuern, dem Alkoholkonsum Vorschub geleistet wird. Wie beim Tabak muss auch beim Alkohol die Fernsehwerbung eingestellt werden. Dies gilt ganz besonders für die GEZ-Sender, damit wir nicht nach einem Beitrag des öffentlich rechtlichen Fernsehens den Satz hören müssen: „Dieser Film wurde Ihnen präsentiert von Rotkäppchen Sekt“…
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